willkommen Logo_256

Vom Landgericht Kempten (Allgäu)
als Frachtenprüfer zugelassen

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Incoterms 2010 (International Comercial Terms)
deutsch: Internationale Handelsklauseln

FCA - FREI FRACHTFÜHRER

"Frei Frachtführer" bedeutet, dass der Verkäufer die zur Ausfuhr freigemachte Ware dem vom Käufer benannten Frachtführer am benannten Ort liefert. Es sollte beachtet werden, dass der ausgewählte Ort der Lieferung Folgen für die Verpflichtungen zur Be- und Entladung der Ware an diesem Ort nach sich zieht. Falls die Lieferung beim Verkäufer stattfindet, ist der Verkäufer für die Beladung verantwortlich. Falls die Lieferung an einem anderen Ort stattfindet, ist der Verkäufer nicht für die Entladung verantwortlich.

Diese Klausel kann für jede Transportart verwendet werden, einschliesslich des multimodalen Transports.

"Frachtführer" ist, wer sich durch einen Beförderungsvertrag verpflichtet, die Beförderung per Schiene, Strasse, Luft, See, Binnenschiff oder in einer Kombination dieser Transportarten durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Benennt der Käufer für die Entgegennahme der Ware eine andere Person als den Frachtführer, hat der Verkäufer seine Lieferverpflichtung erfüllt, wenn die Ware dieser Person geliefert wird.

top

FAS - FREI LÄNGSSEITE SCHIFF

"Frei Längsseite Schiff" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware längsseits des Schiffs im benannten Verschiffungshafen gebracht ist. Dies bedeutet, dass der Käufer alle Kosten und Gefahren des Verlusts oder der Beschädigung der Ware von diesem Zeitpunkt an zu tragen hat.

Die FAS-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr frei zu machen.

DIES BEDEUTET EINE UMKEHR GEGENÜBER FRÜHEREN INCOTERMSFASSUNGEN, DIE DEN KÄUFER VERPFLICHTETEN, DIE AUSFUHRFREIMACHUNG ZU ERLEDIGEN.

Sollten die Vertragsparteien jedoch wünschen, dass der Käufer die Ware zur Ausfuhr freimacht, sollte dies durch einen entsprechenden ausdrücklichen Zusatz im Kaufvertrag deutlich gemacht werden.

Diese Klausel kann nur für den See- oder Binnenschifftransport verwendet werden.

top

FOB - FREI AN BORD

"Frei an Bord" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware die Schiffsreling in dem benannten Verschiffungshafen überschritten hat. Dies bedeutet, dass der Käufer von diesem Zeitpunkt an alle Kosten und Gefahren des Verlusts oder der Beschädigung der Ware zu tragen hat. Die FOB-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Diese Klausel kann nur für den See- oder Binnenschiffstransport verwendet werden. Falls die Parteien nicht beabsichtigen, die Ware über die Schiffsreling zu liefern, sollte die FCA-Klausel verwendet werden.

top

© Copyright by RPZ - Rechnungs-Prüf-Zentrum (www.rpz-web.de). Alle Rechte vorbehalten

 Über uns    Über uns    Partner    Produkte    Referenzen    Info Portal 
  Impressum     Sitemap     Haftung/Datenschutz     Kontakt